Freitag, 19. August 2011
Nein zur Initiative «für einen wettbewerbsfähigen Kanton Zürich»
Am 4. September wird unter dem irreführenden Titel «für einen wettbewerbsfähigen Kanton Zürich» über eine Halbierung der Vermögenssteuer abgestimmt. Von dieser Initiative profitieren nur ein paar wenige Superreiche. Alle anderen haben das Nachsehen. Hat sich jemand ein Vermögen von 100'000 Franken erspart, macht die Initiative gerade einmal einen Unterschied von jährlich 16 Franken bei der Steuerrechnung. Dem Multimillionär mit 20 Millionen Franken Vermögen wird hingegen ein Steuergeschenk von bis zu 65'000 Franken gemacht.
"Keine Steuergeschenke mehr, die nur den Reichsten nützen" vollständig lesen
Dienstag, 16. August 2011
SP, Gewerkschaftsbund, Grüne und EVP haben heute eine Volksinitiative für eine Steuer auf Erbschaften über 2 Millionen lanciert. Die Initiative mit dem Titel «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» ist gerecht und moderat, da sie sowohl KMU als auch den Mittelstand von der Erbschaftssteuer ausnimmt. Zwei Drittel dieser Steuereinnahmen gehen an die AHV, ein Drittel an die Kantone.
Im heutigen Echo der Zeit von Radio DRS nimmt Volkswirtschaftsprofessor Marius Brülhart dazu Stellung.
Beitrag hören (5:30)
Mehr Infos unter: www.erbschaftssteuerreform.ch
Sonntag, 31. Juli 2011
Diese Initiative aus dem Kreise der SVP will die Vermögenssteuer im Kanton Zürich halbieren.
Die SVP bekommt wohl nie genug. Die Initiative zeigt ganz deutlich, wohin der sogenannte Steuerwettbewerb führen soll: Zur vollen finanziellen Entlastung der ganz Reichen. Und wer soll das bezahlen: Der Mittelstand!
Die Abschaffung der Erbschaftssteuer, die Halbierung der Dividendenbesteuerung und der Kapitalsteuer, das Fehlen einer Kapitalgewinnsteuer - Wann auch immer das Steuergesetz geändert wurde, profitiert haben die Reichen. Genau darum konnte der Mittelstand nie entlastet werden. Der Mittelstand bezahlt die Zeche für all die Steuergeschenke an die Reichen!
Nun sollen also einmal mehr Steuergeschenke verteilt werden. Dazu wird wieder einmal der so genannte Steuerwettbewerb bemüht. Es ist aber so, dass wir durch eine Steuersenkung für die Reichen, keine zusätzlichen Steuerzahler anlocken würden. Wer sich wirklich einzig und alleine nur für sein Geld interessiert, wird immer einen günstigeren Ort für seinen Briefkasten finden.
Darum sage ich Nein zur Halbierung der Vermögenssteuer und Nein zu dieser SVP-Initiative.
Montag, 27. Juni 2011
Jedes Jahr listet der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) weltweit die Verletzungen der Gewerkschaftsrechte auf. 90 Morde, 2500 Verhaftungen, 5000 Entlassene: Das ist die traurige Spitze dieses Berichtes, der die antigewerkschaftlichen Aktivitäten des Jahres 2010 in 143 Staaten rapportiert. Im Länderbericht ist auch die Schweiz unrühmlich erwähnt. Hauptvorwurf: missbräuchliche Kündigung von gewerkschaftlich Engagierten und kein spezieller Kündigungsschutz für gewerkschaftliche Vertrauensleute.
Weltweite Übersicht: Gewerkschaftsrechte und wirtschaftliche Freiheiten überall unterdrückt
Montag, 20. Juni 2011
Noch immer werden Frauen lohnmässig diskriminiert, obwohl dies gesetzlich ganz klar verboten ist. Es wäre gescheit, wenn im Zuge der Arbeitskontrollen, welche zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen durchgeführt werden müssen, dieser Aspekt in Zukunft ebenfalls kontrolliert werden könnte. Darum habe ich heute, zusammen mit Julia Gerber und Monika Spring, folgendes Postulat eingereicht.
Postulat
Der Regierungsrat wird gebeten ein Konzept zu entwerfen, wie die Lohnbuchkontrollen, welche im Rahmen der flankierenden Massnahmen durchgeführt werden müssen, auch zur Prüfung der Lohngleichheit eingesetzt werden können.
Begründung
Mit Inkrafttreten der flankierenden Massnahmen zum Personfreizügigkeitsabkommen mit der EU wurde in jedem Kanton eine Tripartite Kommission gebildet. Diese Kommission setzt sich zusammen aus je einer Vertretung vom Staat, von den Arbeitgebenden und von den Arbeitnehmenden. Die Aufgaben der tripartiten Kommissionen sind in Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgezählt. Die Hauptaufgabe besteht in der Beobachtung des Arbeitsmarkts. Dazu gehört die Kontrolle der Arbeitsbedingungen der entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um allfällige Missbräuche aufzudecken. Zu diesem Zweck steht es ihnen zu, Auskünfte einzuholen und Dokumente wie Lohnabrechnungen einzusehen.
Zu den generellen Beobachtungen des Arbeitsmarktes kann gesagt werden, dass in jeder Region der Schweiz das Prinzip des „gleichen Lohnes für gleichwertige Arbeit am gleichen Ort“ gebrochen wird. Das zeigen die Statistiken der unterschiedlichen Männer- und Frauenlöhne je nach Region auf. Der Unterschied zwischen Frauen- und Männerlöhnen im Kanton Zürich beträgt 24 Prozent. Dies widerspricht klar dem Verfassungsgrundsatz (Art. 8 BV), der gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit vorsieht. Neu sollen die Lohnbuchkontrollen auch auf die Lohngleichheit von Frau und Mann ausgedehnt werden.
Deshalb soll die Arbeitsmarktkontrolle und somit die tripartite Kommission auch die Kontrolle der Lohndiskriminierung nach Geschlecht durchführen. Denn nur ArbeitsmarktkontrolleurInnen haben Zugang zu den Lohnbüchern, die sonst nicht öffentlich zugänglich sind. Und mit den bereits zur Verfügung stehenden statistischen Instrumenten ist es einfach die Lohngleichheit auch zu überprüfen. Dazu dient beispielsweise das vom eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann kostenlos zur Verfügung gestellte und einfach zu handhabende Lohnüberprüfungsinstrument logib.
Donnerstag, 19. Mai 2011
Jetzt kann das Referendum zum Schutz der PatientInnen und des Gesundheitspersonals im Kanton Zürich unterschrieben werden.
Bitte unterschreiben und auch mit einer einzigen Unterschriften sofort einschicken an:
VPOD Zürich
Regionalsekretariat
Birmensdorferstr. 67
Postfach 8180
8036 Zürich
Wir müssen einen Blitzstart hinlegen. Für das Referendum benötigt wir bis am 1. Juli 3000 Unterschriften.
Mit diesem konstruktiven Referendum zum Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz stellen wir sicher, dass Spitäler mit Leistungsaufträgen zwingend Mindeststandards bei Anstellungsbedingungen einhalten müssen, die kantonalem Personalrecht entsprechen. Bei Einführung der Fallkostenpauschale (DRG) braucht es unbedingt eine solche Schutzbestimmung.
Dieses Referendum sorgt auch dafür, dass der Unterstützungsfonds, der insbesondere das Kinderspital stützt, der Stimmbevölkerung unterbreitet wird. (Dieser Fonds wurde im Kantonsrat von der Lobby der Privatspitäler aus dem Gesetz gekippt.)
Wer uns bei weiteren Unterschriften-Sammelaktionen helfen will, melde sich doch umgehend: info@vpod-zh.ch
Unterschriftenbogen downloaden
Samstag, 14. Mai 2011
Die SP Kanton Zürich unterstützt das Referendum der Gewerkschaft VPOD gegen das am 2. Mai 2011 im Zürcher Kantonsrat verabschiedete Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz (SPFG).
Das SPFG ist ein grosser Gewinn für die (ausländischen) Investoren von Privatspitälern und eine schwere Bürde für die Grundversorgung, das Kinderspital und für die Zürcher Bevölkerung.
Das neue DRG-System (Fallkostenpauschalen in den Spitälern), der Rahmen der Kostenbeteiligung des Kantons an den Spitalrechnungen und weiteres werden vom Bund vorgegeben.
Der Regierungsrat legte dann ein Gesetz vor, welches von der SP schon einiges an Kompromissbereitschaft erfordert hätte. Was die bürgerliche Mehrheit aus dieser Vorlage gemacht hat, ist absolut unverantwortlich. Es bevorzugt die Privatspitäler zulasten der Patientinnen und Patienten, der Grundversorgung, des Spitalpersonals, der Qualität und schliesslich zulasten der öffentlichen Hand und zulasten unserer Kinder.
Ein so genannter Ausgleichsfonds hätte dieses Ungleichgewicht etwas ausgleichen sollen. Der Fonds war in der Regierungsratsvorlage vorgesehen und wurde von den Bürgerlichen gestrichen. Das Geld aus diesem Fonds wäre in erster Linie dem Kinderspital zu Gute gekommen. Kinder liegen immer Allgemein und rentieren darum nicht so gut wie die PatientInnen der Privatkliniken. Damit die gute medizinische Betreuung unserer Kinder aber auch in Zukunft gewährleistet ist, wäre dieser Ausgleichsfonds dringend nötig gewesen.
Immerhin wurde die Vorlage so formuliert, dass bei einem allfälligen Referendum immer auch über eine Variante B mit Fonds abgestimmt werden muss.
Der VPOD Zürich ergreift nun das konstruktive Referendum gegen diese Vorlage. Der VPOD will mit diesem Referendum sicherstellen, dass alle Spitäler und Kliniken nach der Einführung der Fallkostenpauschalen mit ausreichendem und qualifiziertem Personal arbeiten. Das Referendum verlangt gleich lange Spiesse für sämtliche Spitäler im Kanton Zürich, die einen öffentlichen Leistungsauftrag haben. Sie müssen qualifizierte und ausreichende Personalbestände nachweisen. Sie müssen Anstellungs- und Arbeitsbedingungen gewährleisten, die mindestens dem Personalrecht des Kantons Zürich entsprechen.
Das VPOD-Referendum ermöglicht es der Zürcher Bevölkerung zudem, dass auch über den Zukunfts- und Unterstützungsfonds abgestimmt werden kann. Darum ist es wichtig, dass dieses Referendum zu Stande kommt.
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