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links.zh diametral: Braucht es Sozialinspektoren?, August 2008
“Kauft teures Bio-Gemüse, raucht Filterzigaretten und liest die WOZ statt Gratiszeitungen. Geht an SP-Versammlungen und trinkt danach gerne ein Bier. Lacht oft. Status: Verdächtig, Beobachtung weiterführen.“
Werden solche Protokolle bald Realität? Und welche Bevölkerungsgruppe kommt als nächste dran?
Die Sozialhilfe ist eine Hilfe für Menschen in finanzieller Notlage und muss von immer mehr Menschen in Anspruch genommen werden. Wo viele Menschen sind, hat es immer auch unehrliche dabei. Kein Zweifel, eine wirksame Kontrolle im Sozialhilfebereich ist also notwendig. Dazu gehört eine sorgfältige Abklärung der Situation bei der Fallaufnahme. Der Anspruch auf Sozialhilfebezug muss belegt und der Kontakt zu den BezügerInnen aufrecht erhalten werden. Interne Revisionsstellen sollen systematische Kontrollen durchführen. Kommt dabei ein Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch auf, können Mitarbeitende der Polizei und der Gewerbepolizei zur Abklärung zugezogen werden.
Die Schwarzarbeit – der finanziell relevante Verstoss beim Sozialhilfebetrug - muss allgemein besser kontrolliert werden. Dieser Betrug an Angestellten und Sozialwerken darf nicht nur im Zusammenhang mit SozialhilfeempfängerInnen bekämpft werden. Das geht effizienter mit Kontrollen bei den ArbeitgeberInnen als mit der Bespitzelung vieler Personen.
Eine systematische Überwachung ist ein grosser Eingriff in die Intimsphäre der betroffenen Person und kaum je gerechtfertigt. Eine Überwachung erfolgt über längere Zeit und ist auch entsprechend personal- und finanzintensiv. Anstatt viel Geld für DetektivInnen auszugeben, werden diese Ressourcen besser in die Sozialämter, die Bildung und in die Arbeitskontrollstellen investiert. Das spart Steuergelder, stärkt die Sozialversicherungen und hilft somit allen.