Das Bundesgericht hat entschieden, dass verschiedene Tankstellenshops im Raum Zürich zwischen 01.00 und 05.00 Uhr nachts zu schliessen haben. Die von ihnen angebotenen Produkte rechtfertigen keine Ausnahme vom Nachtarbeitsverbot. Für die Tankstellen als solche und die damit verbundenen Bistrobetriebe bestehen gesetzliche Ausnahmen, aufgrund derer sie geöffnet bleiben dürfen.
Das Bundesgericht unterstreicht in der Urteilsbegründung, dass die Nacht- und Sonntagsarbeit im Interesse eines wirksamen Arbeitnehmerschutzes die Ausnahme bleiben soll. Der Verkauf von Produkten des täglichen Bedarfs während der Nachtstunden könne nicht als "besonderes" Konsumbedürfnis bezeichnet werden und rechtfertige damit keine Aufweichung des des gesetzlichen Nachtarbeitsverbots. Die Grundbedürfnisse der Reisenden nach Treibstoff und Getränken bzw. nach kleinen Imbissen können aufgrund der arbeitsgesetzlichen Spezialbestimmungen weiterhin rund um die Uhr gedeckt werden.
Ich bin sehr erleichtert über dieses Urteil. Es setzt ein starkes Signal gegen die von den grossen Detailhandelsketten propagierte völlige Liberalsierung der Ladenöffnungszeiten. Es ist nur vernünftig den Verkauf von Detailhandelsprodukten wie Tiefkühlprodukte, Bücher etc. auf die ordentlichen Arbeits- und Öffnungszeiten zu bechränken. Solche Konsumbedürfnisse können problemlos ohne Nachtarbeit gedeckt werden.
Medienmitteilung des Bundesgerichts im pdf-Format
Meines Erachtens ein lächerlicher Entscheid. Wegen 7 Tankstellenshops ein solches Theater zu machen.
Das Arbeitsgesetz sieht die Nachtarbeit aber nur für wirklich wichtige Tätigkeiten vor. Tiefkühlpizzas zu verkaufen gehört nun mal nicht dazu.
Diverse Studien zeigen, dass Nachtarbeit krank machen kann. Zudem erschwert die Nachtarbeit soziale Kontakte und die Kinderbetreuung massiv. Darum bin ich froh, wenn die Arbeitnehmenden geschützt und vor sinnloser Nachtarbeit verschont werden.