Auch dieses Jahr wurde im Kanton Zürich wieder in 150 Fällen eine Unterbietung der üblichen Arbeits- und Lohnbedingungen festgestellt. Diese in- und ausländischen Firmen waren in den Branchen Detailhandel, Coiffeur-, Parkett-, Industrie- und Unterlagsbodengewerbe, Maschinenbau, Gartenbau, Transport-, Innendekorations-, EDV- und Optikergewerbe tätig.
Mit Ausnahme der zwei letztgenannten, sind dies alles Branchen mit eher tiefen bis sehr tiefen Löhnen. Wer diese üblichen Tiefstlöhne auch noch unterbietet ist unanständig und Schuld an Workingpoors, welche trotz vollem Arbeitseinsatz nicht mit ihrem Lohn über die Runde kommen können und auf Sozialhilfe angewiesen sind. Wir subventionieren solche Arbeitgeber also mit unseren Sozialwerken und mit unseren Steuergeldern.
Trotzdem hat der Kanton kaum eine Handhabe, gegen solch skrupellose Arbeitgeber vorzugehen. Sanktionsmöglichkeiten bei missbräuchlicher Unterbietung der üblichen Löhne bestehen nämlich kaum. Die tripartite Kommission kann eine Verständigung suchen. Das bedeutet, dass die Arbeitgeber aufgefordert werden, die vorenthaltene Lohndifferenz an die Arbeitnehmenden auszuzahlen und die Arbeitsverträge anzupassen. Zwingen kann man diese Arbeitgebende aber nicht.
Im Kanton Zürich gibt es sehr viele faire Arbeitgebende, welche sich an Mindeststandards in Sachen Arbeitszeit und Löhne halten. Umso störender ist es, wenn schwarze Schafe ihre Arbeitnehmenden ausnützen und unter Umständen dank unlauteren Arbeitsbedingungen auch noch günstiger offerieren können.
Solche Praktiken erhöhen den Druck auf unsere Löhne. Im Tiefstlohnbereich wie auch bei den Löhnen des Mittelstandes.
Es gibt aber noch weitere sehr störende Umstände bei der Arbeitskontrolle. Da werden grosse Anstrengungen unternommen, um die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Schweizweit wurde eine grosse Kampagne gegen die Schwarzarbeit gestartet. Umso unverständlicher ist es dann, wenn der Kanton Schwarzarbeit erkennt und die fehlbaren Arbeitgeber überführt werden und diese dann nichts weiter zu befürchten haben, als dass sie die ausstehenden Sozialversicherungsabgaben nachzahlen müssen. Keinen Verweis, keine Busse, keine Sanktionen.
Darum verlangen wir vom Regierungsrat, dass er sich an den geeigneten Stellen in Bern und auch bei den bürgerlichen Parteien für eine einfachere und breitere Praxis bei der Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Anstellungsbedingungen stark macht. Zudem braucht es viel stärkere Sanktionsmassnahmen bei der Unterbietung von Mindestlöhnen und Arbeitsbedingungen und bei Betrug bei den Sozialwerken.
Als weiteres starkes Argument soll auch die Vergabepolitik einmal mehr überprüft werden, damit der Kanton sicherstellen kann, dass er keine Aufträge an Lohndumper vergibt. Nur mit diesen Massnahmen können unanständige Arbeitsbedingungen ausgemerzt werden und gleichzeitig werden auch unsere Sozialwerke gestärkt. Der grösste Wirtschaftskanton der Schweiz muss darum engagiert vorausgehen und einen echten Schutz für seine Arbeitnehmenden einfordern.