Am 17. August 1999 hat die Schweiz das
IAO Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und Kollektivverhandlungen ratifiziert. Dieses schützt Arbeitnehmende, welche das Vereinigungsrecht wahrnehmen und wegen ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit nicht beschäftigt oder entlassen werden sollen.
Bis heute hat es die Schweiz aber unterlassen, einen effektiven Schutz für Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter zu schaffen. Tatsächlich werden immer wieder Angestellte entlassen, nur weil sie sich für die Interessen der Arbeitnehmenden eingesetzt haben. Seit dem Beginn der Wirtschafts- und Finanzkrise, hat die Zahl solcher Kündigungen sogar noch zugenommen.
Immer wieder betont der Bundesrat, wie wichtig Sozialpartnerschaft ist. Der Bundesrat hat auch erkannt, dass gerade diese Sozialpartnerschaft der Schlüssel zu sozialem Frieden, wirtschaftlichem Erfolg und Wohlstand in unserem Land ist. Doch soziale Partnerschaft setzt voraus, dass die Arbeitnehmenden in ihren Betrieben – egal ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht – ihre Interessen einbringen und vertreten können, ohne eine Kündigung befürchten zu müssen.
Darum forderten die Delegierten der Gewerkschaft
Unia in einer Resolution, dass der Bundesrat den guten Worten auch Taten folgen lässt. Wir verlangen, dass der Bundesrat dem Parlament endlich eine Gesetzesrevision vorlegt, welche die Angestellten gegen Repressionen und missbräuchliche Kündigungen schützt. Wir verlangen, dass internationale Abkommen von der Schweiz nicht nur unterschrieben werden, sondern dass diese in der Schweiz auch wirklich zur Anwendung kommen.