Der Zürcher Kantonsrat hat heute ein
Postulat überwiesen, welches eine Quellensteuer auf Vermögen von Aus- und InländerInnen vorschlägt. Mit dem Ausland wie auch den Kantonen sollen Steuerabkommen abgeschlossen werden, damit die Banken die Quellensteuererträge direkt an die jeweiligen Staaten/Kantone/Gemeinden überweisen können.
Mit diesem nicht mehr ganz neuen Instrument sollen auch alle Differenzen mit ausländischen Staaten in Bezug auf Steuerbetrug und –hinterziehung bereinigt werden können.
Der Kanton bzw. der Regierungsrat ist aber definitiv die falsche Adresse für dieses Postulat. Selbst der wohlgemerkt bürgerlich dominierte Regierungsrat zeigt das in seinem Bericht auf.
“... ist es dem Kanton rechtlich nicht möglich, eine «Quellenbesteuerung auf beweglichen Vermögen bei zürcherischen Finanzinstituten» einzuführen. Das geltende Bundesrecht lässt eine solche Besteuerung nicht zu; diese könnte nur über eine Änderung des Bundesrechts erreicht werden.“
Nun, den PostulantInnen der FDP ist das natürlich bekannt. Trotzdem haben sie - und mit ihnen eine breite Allianz von SVP bis Grüne - das Postulat überwiesen. Dabei ist das ganze in erster Linie eine Aktion des FDP-Bankers Portmann, um die Ideen der Schweizerischen Bankiervereinigung etwas unters Volk zu bringen. Wohlwissend, dass a) der Kanton die falsche Adresse ist und dass b) damit eine höchst fragwürdige Idee propagiert wird.
Eine Quellensteuer für aus- und inländische Vermögen hebelt nämlich die angemessenen Regelungen im Schweizer Steuerrecht aus. Wie auch im Regierungsratsbericht aufgeführt, würde der Grundsatz der Gesamtreineinkommenssteuer aufgegeben. So würden Erträge aus dem beweglichen und unbeweglichen Vermögen der Einkommenssteuer entzogen. Die Einkommenssteuer würde dann nur noch auf dem Lohn aus Arbeit und auf Renten erhoben. Zudem würden auch die progressive Steuererhebung und Freibeträge für tiefe Vermögen verunmöglicht.
Was da unter dem Deckmantel der Rettung des Bankgeheimnisses daherkommt, ist in erster Linie ein Verlustgeschäft für uns normal arbeitenden, verdienenden und vermögenden Inländerinnen und Inländer.
Dass die Staatengemeinschaft ein solches System akzeptieren würde ist sowieso höchst fragwürdig. Damit würde dem Ausland nämlich der Durchgriff auf entgangene Vermögenssteuererträge und auch auf die Einkommenssteuer verunmöglicht.
Beim Thema Steuerbetrug und Bankgeheimnis ist der Bundesrat gefordert. Er muss mit dem Ausland endlich gute Lösungen erarbeiten. Die Schweiz besteht nämlich nicht nur aus Banken, die Vermögenserträge ausländischer Millionäre vor den Steuerbehörden verstecken. Schweizer Finanzinstitute betreiben in grossem Umfang saubere Geschäfte mit Kunden aus dem Ausland und auch unsere Exportindustrie ist dringend auf eine gute Zusammenarbeit mit ausländischen Staaten angewiesen.
Dabei geht es nicht darum, den gläsernen Bankkunden zu etablieren. Ich bin nicht der Meinung, dass alle unsere Finanztransaktionen an irgend welche staatlichen Stellen kommuniziert werden müssen. Dass unsere Gesetze aber von Ausländerinnen und Ausländern in grossem Massstab für Steuerhinterziehung und –betrug ausgenützt werden, ist genau so wenig akzeptabel.