Mit dem Verweis auf die steigende Lebenserwartung wird der Umwandlungssatz seit 2005 und bis 2014 in mehreren Schritten von 7,2 Prozent auf 6,8 Prozent abgesenkt. Das hat das Parlament 2003 beschlossen. Die Alterung der Gesellschaft ist mit dieser Gesetzesrevision bereits genügend berücksichtigt. Trotzdem wollen die Versicherer jetzt die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner nochmals für das Gleiche bezahlen lassen.
Legt man die Zahlen des Bundesamtes für Statistik zu Grunde, dann wäre auch heute noch ein Umwandlungssatz von 7,2 Prozent gerechtfertigt. Mit der bereits beschlossenen Absenkung auf 6,8 Prozent könnten Rentnerinnen und Rentner im Schnitt zwei Jahre länger leben als heute bis das Kapital aufgebraucht ist.
Mit der Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,8 Prozent reicht das angesparte Alterskapital also bereits zwei Jahre länger, als die heutige Lebenserwartung ist. Doch die Versicherer wollen noch tiefere Renten.
Mehr Infos:
Rentenklaurechner
www.rentenklau.ch
Ktipp: Rentenklau-Dossier
Blogeintrag 8.2.2010: Nein zum Rentenklau: Wie viel Geld will man Ihnen stehlen?